Wenn Sonne, Strand und Meer Herrn und Frau Schweizer in die Ferne locken wird auch das Tierelend an den Touristenorten wieder ein Thema: Streunende Hunde, kranke Katzen und unendliche viele leidende Tiere auf billigen Touristenmärkten.
Damit möglichst viele Urlauber sinnvoll auf solche traurigen Tierszenen am Ferienort reagieren können, bauen wir unsere Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften laufend aus und geben Informationen ab.
Die Broschüre „Tierliebe am Ferienort“ können Sie hier herunterladen oder mit einem frankierten Rückantwortcouvert C5 kostenlos bei uns anfordern.
Das geht uns alle an: Die wichtigsten Tipps für Tierliebe am Ferienort
Auch in Ihren Ferien können Sie mit wenig Aufwand viel für den Tierschutz tun:
1. STETER TROPFEN HÖHLT DEN STEIN: Wenden Sie sich an die Geschäftsleitung, wenn Hunde oder Katzen vom Restaurant-/Hotel-Personal schlecht behandelt werden.
2. KEIN GELD FÜR TIERQUÄLER: Kaufen Sie keine Tiere auf Touristen-Märkten. Damit unterstützen Sie das üble Geschäft mit den Jungtieren. Das Gleiche gilt für Fotosessions mit jungen Schimpansen, Raubkatzen oder Vögeln.
3. DAS PROBLEM AN DER WURZEL ANPACKEN: Wer trotz Ferienstimmung (oder gerade deswegen) an seinem Urlaubsort helfen will, der setzt sich am besten mit einer Tierschutzorganisation vor Ort in Verbindung – oder unterstützt Hilfsprojekte aus der Schweiz. Wenn Sie sich während Ihrer Ferien um die Kastration einzelner Streuner-Tiere am Ferienort kümmern, tragen Sie echt etwas zur Eindämmung des Tierelendes vor Ort bei.
„Bitte helfen Sie uns, die Touristen zu informieren“
„Bitte tun Sie etwas gegen diese Zustände und diese Tierhaltung“ solche Sätze hören und lesen wir immer wieder von Touristen, die gerade aus den Ferien zurückgekehrt sind und auf Märkten oder am Strand traurige Tierschicksale mit ansehen mussten.
„Bitte helfen Sie uns, die Touristen zu informieren“ können wir da im Gegenzug nur sagen und hoffen, dass möglichst viele Tierfreunde unsere kostenlose Informationsbroschüre unter die Ferienhungrigen bringen – und zwar vor den Ferien, denn danach ist es zu spät. Auch jetzt zur Nachsaison haben unsere Tipps und Hinweise in der Broschüre „Tierschutz am Ferienort“ noch volle Gültigkeit und machen Sinn. Und nur so können wir alle gemeinsam etwas an den Zuständen vor Ort ändern: Mit richtigem und konsequentem Verhalten.
Sollten Sie also noch keine Broschüre zu Hause haben (oder ihre letzte bereits weiterverschenkt haben) zögern Sie nicht und bestellen Sie einen oder mehrere Ratgeber zum richtigen Verhalten am Ferienort.
Tierschutz durch Information: Tiere aus den Ferien mit nach Hause nehmen?
Tieren in Not zu helfen, ist toll – und die Verlockung, ein leidendes Tier aus den Ferien mit nach Hause zu nehmen, ist oftmals gross. Sinn macht eine solche Aktion allerdings nur dann, wenn sich dadurch die Lebensqualität des Tieres auch wirklich verbessert.
Bevor ein Tier mitgenommen wird, sollten einige wichtige Fragen gestellt und beantwortet werden:
Wo werde ich das Tier unterbringen?
Kennen Sie die Ansprüche Ihres lebenden “Souvernirs”? Können Sie diesen Bedürfnissen in Ihrem Schweizer Alltag gerecht werden oder wollen Sie lediglich Ihr schlechtes Gewissen betäuben? Gedanken wie “es wird sich dann schon jemand finden, der das Tier aufnimmt” tauchen leider zu häufig auf und unzählige mitgebrachte (und vermeintlich “gerettete”) Tiere landen jedes Jahr wenige Wochen nach Ende der “grossen Ferien” in Schweizer Tierheimen.
Kann ich dem Tier die Reise zumuten?
Eine mehrstündige Flugreise im Frachtraum oder gar mehrere Tage auf einem Schiff? Wird das Tier Flugzeuglärm, das Eingesperrt-sein in einer engen Box und andere Reise-Strapazen durchstehen?
Ist das Tier gesund oder gefährde ich mit seiner Einfuhr andere Tiere und eventuell auch Menschen?
Ein gründlicher tierärztlicher Untersuch empfiehlt sich. Zum einen existieren in vielen Ländern Tierkrankheiten, mit denen wir in der Schweiz nicht (oder nicht mehr) zu kämpfen haben, zum andern ist für die Einfuhr der meisten Tiere in die Schweiz unter anderem ein tierärztliches Zeugnis erforderlich.
Ist das Tier vorschriftsgemäss gegen Tollwut geimpft?
Stammt es vielleicht aus einem Land mit urbaner Tollwut und darf nur mit Spezial-Bewilligung in die Schweiz eingeführt werden? Hat es kupierte Ohren und/oder eine kupierte Rute oder ist es nicht vorschriftsgemäss gekennzeichnet (Mikrochip) und darf deshalb nicht in die Schweiz einreisen? Ist die Einfuhr dieses Tieres in die Schweiz überhaupt erlaubt oder riskiere ich, dass das Tier am Zoll beschlagnahmt wird?
Informationen über Einfuhrbedingungen für Tiere in die Schweiz erteilt das Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 161, 3003 Bern, Tel. 031 / 323 85 09, E-Mail: info@bvet.admin.ch , Internet www.bvet.admin.ch
Elend nach den Sommerferien: Bitte helfen Sie mit
Tödlicher Import
„Dieses Hündchen wird in wenigen Stunden getötet werden“ mit diesen Worten stellte kürzlich die Grenztierärztin des Flughafens Zürich einen niedlichen Junghund auf einen Sitzungstisch vor die MitarbeiterInnen der verschiedenen Airlines. Er wurde aus der Türkei mitgebracht und erfüllte die Einfuhrbedingungen in die Schweiz nicht.
Immer wieder geschieht es, dass Menschen gedankenlos und ohne jede Vorbereitung Tiere aus dem Ausland in die Schweiz importieren – mit schrecklichen Folgen: Hunderte von Tieren werden jährlich beschlagnahmt, weil sie nicht vorschriftsgemäss geimpft sind, die nötigen Bewilligungen fehlen oder die Tiere coupierte Schwänze oder Ohren aufweisen. „Die betroffenen Hunde und Katzen müssen entweder zurück in ihr Ursprungsland oder – wenn keine andere Lösung gefunden werden kann - getötet werden“ bedauerte Myriam Holzner vom Bundesamt für Veterinärwesen die Dramen auf den Flughäfen.
Demnächst werden diese Einfuhrbestimmungen in die Schweiz sogar noch verschärft werden. So oder so: Wer ein Tier in die Schweiz mitbringen will, der muss sich vorgängig beim Bundesamt für Veterinärwesen über die Einfuhrbestimmungen informieren.
Auszug aus unserem Merkblatt „Tierschutz am Ferienort“
REITEN OHNE GEWISSENSBISSE
Kutschenfahrten und Ausritte mit Pferden, Eseln und andern Tieren werden an den meisten Ferienzielen angeboten. Damit der Ausritt nicht zur Tierquälerei wird, gilt es, folgende Punkte zu beachten:
Ueberprüfen Sie die Reitausrüstung
Akzeptieren Sie keine behelfsmässigen Lösungen! Zaumzeug und Sattel (inkl. Sattelgurte) sollen kein Flickwerk darstellen. Die Trense (Mundstück) sollte weder aus Draht noch aus einer Kette bestehen und rostfrei sein. Achten Sie darauf, dass das Leder nicht brüchig ist (Salzwasser!) – ansonsten besteht die Gefahr, dass während des Rittes Bügelriemen oder Zügel reissen.
Seien Sie beim Aufsatteln mit dabei
Nur so können Sie ausschliessen, dass sich offene Wunden auf dem Pferderücken oder im Bereich des Sattelgurtes befinden (äusserst schmerzhaft)! Ueberprüfen Sie, ob die Tiere während des Tages einen Schattenplatz zur Verfügung haben.
Reiten Sie nur gesunde Pferde
Lehnen Sie einen Ausritt auf einem abgemagerten oder offensichtlich kranken Tier ab. Das Fluchttier Pferd zeigt eine Erkrankung nicht durch Lautäusserung, und nur in den seltensten Fällen legt es sich bei Schmerzen hin. Ein krankes Tier erkennt man aber an der damit meist einhergehenden Abmagerung, Apathie und Ausdruckslosigkeit (stumpfes Fell, leerer Blick).
Planen Sie Ihren Ausritt
Unternehmen Sie während der heissesten Tageszeit niemals Ausritte, da die Pferder dadurch zu stark strapaziert werden! Bereits Temperaturen, die für uns sehr angenehm sind (z. Bsp. 25 Grad), verlangen von Pferden einen erhöhten Einsatz zur Kühlung.
SIE HABEN DIE MACHT, TIERQUÄLEREI ZU UNTERBINDEN!
Wenn Sie sich daran stören, wie der Tierpfleger seine Reittiere behandelt (egal ob Pferd, Esel, Kamel oder Elefant), so beanstanden Sie dieses Verhalten deutlich und wechseln Sie den Anbieter!
Sie können hier die Broschüre "Tierliebe am Ferienort" kostenlos bei unserer Geschäftsstelle bestellen.
Tierlibe am Ferienort (pdf)