Tipps für einen katzengerechten Wohnungswechsel
Unser Merkblatt „Zügeln ohne Katzenjammer“ können Sie mit einem frankierten Rückantwortcouvert C5 kostenlos bei uns anfordern oder hier downloaden (in deutsch und französisch erhältlich).
Umzug ohne Katzenjammer
„Das, was ich im Leben am meisten hasse, sind Umzüge und alles, was damit zusammenhängt. Schon die geringste Unregelmässigkeit in meinem Alltag lässt mich in einen tiefen Brunnen voller Depressionen stürzen, aus dem ich nur mit viel Selbstüberwindung herauszuklettern vermag“ – Ob jede Katze über die menschliche Angewohnheit des Wohnungswechsels genau so denkt wie der kluge Kater Francis aus dem Roman „Felidae“ ist nicht belegt – fest steht aber, das ein Umzug für jeden Stubentiger eine Belastung ist.
Damit der Umzug ohne Katzenjammer abläuft, gibt’s einige Tricks:
Tierische Mitbewohner im Vertrag erwähnen
Wer erst im letzten Moment das Kleingedruckte im neuen Mietvertrag liest oder sein Büsi auf eine mündliche Tierhalteerlaubnis hin mit ins neue Heim nimmt, kann böse Ueberraschungen erleben. Viele Tiere landen in Heimen, weil nach dem Umzug ihrer Besitzer am neuen Wohnort die Heimtierhaltung nicht erlaubt ist.
Um solch tierische Differenzen zwischen Mieter und Vermieter aus zu schliessen, wurde der „Anhang zum Mietvertrag für Wohnräume – Vereinbarung über die Heimtierhaltung“ von Fachleuten ausgearbeitet. In dieser Vereinbarung werden Punkte wie Art, Anzahl und Rasse der Heimtiere sowie heimtiergerechte Haltung, Beaufsichtigung und Haftung der Tiere geregelt. Also genau diejenigen Punkte des Mietverhältnisses, die erfahrungsgemäss immer wieder Anlass zu Reklamationen, Streit und schliesslich sogar zum totalen Verbot der Heimtierhaltung in einzelnen Liegenschaften geführt haben.
Vertragsabschluss: So werden Missverständnisse ausgeschlossen
Der „Anhang zum Mietvertrag für Wohnräume – Vereinbarung über die Heimiterhaltung“ empfiehlt sich sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Er ist kostenlos und kann mit einem frankierten Antwortcouvert angefordert werden bei: IEMT Konrad Lorenz Kuratorium, Stichwort: Mietvertrag, Postfach 1125, 8034 Zürich, Tel. 01 / 388 91 44, Fax 01 / 388 91 45, www.iemt.ch
Mit Sorgfalt Transpor-tieren
Katzen machen was sie wollen, und sehr häufig wollen sie nicht festgehalten werden. Leisten Sie sich deshalb für den Umzug (und überhaupt für alle Katzen-Transporte) den Luxus eines geeigneten Katzen-Transportkorbes. Wenn Sie sich keinen eigenen anschaffen wollen, tut’s natürlich auch ein geliehener... Ein Transportkorb muss ausbruchsicher, genügend gross, luftdurchlässig und (vorteilsweise) im Bodenbereich wasserdicht und auswaschbar sein.
Wer den Transportkorb schon Tage vor dem Umzug in der Wohnung stehen lässt, gibt seiner Katze die Möglichkeit, sich ein wenig damit anzufreunden. Trotzdem steigen leider die wenigsten Vierbeiner freiwillig in ihre Katzenbox – wenn sich Ihr Büsi beim Einstigen mit allen Vieren gegen die Türöffnung sperrt, dann versuchen Sie’s doch einfach mal rückwärts (oder stellen die Box senkrecht auf und setzen die Katze von oben in ihr Kistchen).
Wohnungsputz mit Tücken
Kaum im neuen Heim angekommen könnte sich Miez schon ganz schön unbeliebt machen: Nicht selten setzen Katzen ihre Urinmarke gleich zu Anfang im neuen Heim – und erstaunen damit ihre Halter, die sich ein solches Verhalten von ihrem sauberen Vierbeiner nicht gewohnt sind. Kein Grund, den Katzennapf gleich ins Korn zu werfen: Für solche (und andere) Verhaltensänderungen am neuen Wohnort gibt es oftmals eine einfache Erklärung: Plötzliches Markieren könnte zum Beispiel auf das Reinigungsmittel des Vormieters zurückzuführen sein: Vor allem für Bad und Küche werden oftmals amoniakhaltige Reinigungsmittel verwendet. Amoniak riecht für Ihre Katze wie die Urinmarke eines Konkurrenten - klar, dass da eine Katze, die etwas auf sich hält, drüber markieren muss. Klären Sie deshalb ab, mit welchen Mitteln Ihre neue Wohnung gereinigt wurde und reinigen Sie (falls nötig) mit einem neutralen Putzmittel nach.
Heimweh verhindern
Zügeln Sie alte Katzenutensilien (Fressnapf, Schlafkorb, Katzenkiste, Spielzeug etc.) mit. Falls Sie sich am neuen Ort auch neue Katzensachen anschaffen möchten, so sollten Sie dies erst tun, wenn sich die Katze bereits gut eingelebt hat.
Einmal Auslauf, immer Auslauf
Hatte Ihre Katze am alten Wohnort Auslauf nach draussen, so sollte sie dies nach der Eingewöhnungszeit auch am neuen Ort wieder haben. Wie die Erfahrung beweist, zeigen Katzen, die ursprünglich Auslauf gewohnt waren und nun ausschliesslich in der Wohnung gehalten werden über kurz oder lang zum Teil schwere Verhaltensstörungen. (Auch Spaziergänge an der Leine können einer Katzen den gewohnten Auslauf in der Umgebung nicht ersetzen.)
Und wenn sie ins alte Zuhause läuft?
Wenn möglich (und das ist nicht immer einfach) sollten Sie Ihre Katze nach dem Umzug drei Wochen lang in der Wohnung behalten und ihr keinen Auslauf ins Freie gewähren. In dieser Zeit lernt sie ihre neue Behausung kennen, erholt sich von den Strapazen des Umzuges und realisiert, dass von nun an die ganze Familie hier wohnt.
Viele Katzen sind Reviertreu und versuchen, in ihr altes Revier zurückzukehren. Je näher Ihr neues Zuhause beim alten Wohnort liegt, desto grösser ist die Möglichkeit, dass Ihr Stubentiger in sein altes Revier zurücklaufen wird. Bis zu 10 Kilometer Entfernung müssen Sie fast damit rechnen, dass sie das tun wird. Bitten Sie in diesem Fall Ihre früheren Nachbarn, die Katze nicht zu füttern und auch sonst nichts zu unternehmen, das die Katze zum Bleiben ermuntern könnte.
Ein guter Moment, die Katze am neuen Ort das erste Mal nach draussen gehen zu lassen, ist Regenwetter - die wenigsten Katzen mögen dieses Wetter und werden schnell wieder zurückkehren.
Katzenhilfe von Profis
Sollten sich trotzdem Verhaltensprobleme mit Ihrem Stubentiger vor, während und nach dem Umzug zeigen und Sie selbst am Ende Ihres Katzen-Lateins ankommen, dann empfiehlt es sich, einen Profi zu Rate zu ziehen: Bei Verhaltensproblemen bieten tierpsychologische BeraterInnen auf ihr Problem massgeschneiderte Lösungswege an.
Der Verband der I.E.T. Absolventen, VIETA wurde 1994 gegründet und ist einer der grössten Berufsverbände tierpsychologischer Beraterinnen und Berater Europas. Allen (und nur) AbsolventInnen des beruflichen Weiterbildungskurses in Heimtier-Ethologie, -Psychologie und -Verhaltenstherapie des Institituts für angewandte Ethologie und Tierpsychologie steht die Mitgliedschaft im Verband offen. Da die Berufsbezeicnung Tierpsychologe, Ethologe und Verhaltenstherapeut nicht geschützt sind, ist man gut beraten, eine tierpsychologische Beraterin oder einen Berater auszuwählen, welche(r) einem solchen Berufsverband angeschlossen ist.
V.I.E.T.A. Sekretariat, Postfach 32, 8816 Hirzel, Fax 01 / 729 92 86
Sie können hier die Broschüre kostenlos bei unserer Geschäftsstelle bestellen.
Zügeln ohne Katzenjammer (pdf)