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Tier und Recht - Fragen und Antworten

Tier und Recht -  Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) beantwortet Fragen von Tierhaltern, Tierfreunden und Interessierten leicht verständlich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: info@susyutzinger.ch

In der SUST-Broschüre "Tiere haben Rechte" finden Tierfreunde das wichtigste zum Schweizer Tierschutzgesetzt auf wenigen Seiten verständlich zusammengefasst. Ebenfalls wird das richtige Vorgehen beim Melden von Verstössen gegen das Tierschutzgesetzt beschrieben.

Hunde - Fragen und Antworten

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Spaziergänge – wie oft und wie lange muss ich mit meinem Hund spazieren gehen?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Wichtig ist, dass man als Hundehalter für jeden Hund das richtige Mass zwischen körperlicher und geistiger Auslastung sowie benötigter Ruhe findet.

Als Hundehalter sollte man primär Rücksicht nehmen auf die rassetypischen und individuellen Eigenschaften des Hundes, sein Alter, sowie die Physiologie und Gesundheit des Hundes. Hunde dürfen auch nicht unnötig überfordert werden und ihnen muss hin und wieder Ruhe gegönnt werden. Bei Hunden mit Problemen mit dem Bewegungsapparat oder sonstigen medizinischen Gebrechen, sollte sich der Besitzer mit dem Tierarzt absprechen und herausfinden, was für seinen Hund die beste Variante ist. Hunde sollten auch nicht nur körperlich, sondern auch mental beschäftigt werden, da sie ansonsten unterfordert sind. Ein Gespräch mit einem Hundetrainer/-trainerin ist dabei sehr hilfreich, um Tipps zur Beschäftigung des Hundes zu bekommen; z.B. Kopfarbeit zuhause, Denkspiele für den Hund etc. Auch die breite Auswahl an Literatur hilft bei der Suche nach einer geeigneten Beschäftigung.

Was schreibt das Gesetz vor?

Die Tierschutzverordnung (TschV) listet in den Art. 69–79 eine Reihe von Sonderbestimmungen für Hunde auf. Es wird vorgeschrieben, dass Hunde täglich ausreichend Kontakt mit Menschen und wenn möglich, mit anderen Hunden haben müssen.

In Art. 71 TSchV wird unter dem Begriff Bewegung rechtlich definiert, was die gesetzlichen Anforderungen an den Besitzer sind bezüglich Auslauf der Hunde.
Gemäss Abs.1 müssen Hunde täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.
In Abs.2 wird gesagt, dass wenn Hunde nicht ausgeführt werden können, so müssen sie täglich Auslauf haben. Der Aufenthalt im Zwinger oder an der Laufkette gilt nicht als Auslauf.
Gemäss Abs.3 müssen angebunden gehaltene Hunde sich während des Tages mindestens fünf Stunden frei bewegen können. In der übrigen Zeit müssen sie sich in einem Bereich von mindestens 20 m2 an einer Laufkette bewegen können. Sie dürfen nicht mit einem Zughalsband angebunden werden.

Katzen - Fragen und Antworten

Meine Katze wurde von einem Hund verletzt, wer trägt die Kosten?
Darf ich die Nachbarskatze füttern?
In unserem Quartier hat es heimatlose Katzen, was kann ich tun?
Die Nachbarskatze ist während des ganzen Tages rausgesperrt und kann nicht ins Haus hinein, während ihre Besitzer bei der Arbeit sind. Es gibt kein Katzentürchen und keinen Unterschlupf für das Tier.

Weitere Tierarten - Fragen und Antworten

Ein Esel lebt mit Pferden – reicht das?
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Allgemeine Fragen und Antworten

Mein Tierarzt hat eine falsche Diagnose gestellt, das Tier ist jetzt tot – kann ich ihn belangen?
Was ist, wenn kurz nach der Übernahme eine Krankheit festgestellt wird, über die der Verkäufer/das Tierheim nicht informiert hat?
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