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Tier und Recht - Fragen und Antworten

Tier und Recht -  Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) beantwortet Fragen von TierhalterInnen, TierfreundInnen und Interessierten leicht verständlich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: info@susyutzinger.ch

In der SUST-Broschüre "Tiere haben Rechte" finden TierfreundInnen das wichtigste zum Schweizer Tierschutzgesetz auf wenigen Seiten verständlich zusammengefasst. Ebenfalls wird das richtige Vorgehen beim Melden von Verstössen gegen das Tierschutzgesetzt beschrieben.

Hunde - Fragen und Antworten

Der Hund meines Nachbarn bellt die ganze Zeit, was kann ich tun?
Mein Hund hat jemanden gebissen, was passiert jetzt?
Mein Vermieter hat mir mündlich die Haltung eines Hundes zugesagt. Nun, nachdem ich meinen Hund bereits 6 Monate habe, wurde mir die Hundehaltung in dieser Liegenschaft schriftlich verboten. Ist das e
Der Hund meines Nachbars ist extrem dick. Ist das Tierquälerei?
Mein Hund wurde in der Hundepension leicht verletzt – wer muss die Tierarztkosten bezahlen?
Ich habe einen Hund in einem abgestellten Auto entdeckt – ist das nicht Tierquälerei?
Der Hund meines Nachbarn ist immer angekettet – ist das legal?
Wie gehe kläre ich ab, in welche Länder ich mit meinem Hund reisen darf? Und ob ich wieder in die Schweiz zurückkomme?
Wie läuft der Import von Hunden ab?
Wie viele Hunde darf ich halten?
Wo beginnt Tierquälerei?
Maulkorb- und Leinenpflicht: Wann gilt was?
Spaziergänge – wie oft und wie lange muss ich mit meinem Hund spazieren gehen?

Katzen - Fragen und Antworten

Meine Katze wurde von einem Hund verletzt, wer trägt die Kosten?
Darf ich die Nachbarskatze füttern?
In unserem Quartier hat es heimatlose Katzen, was kann ich tun?
Die Nachbarskatze ist während des ganzen Tages rausgesperrt und kann nicht ins Haus hinein, während ihre Besitzer bei der Arbeit sind. Es gibt kein Katzentürchen und keinen Unterschlupf für das Tier.

Weitere Tierarten - Fragen und Antworten

Ein Esel lebt mit Pferden – reicht das?
Darf ich ein einzelnes Kaninchen halten?
Reptilien: Braucht es Haltebewilligungen & Gutachten?
Sind Hasen und Kaninchen dasselbe?
Vögel: Braucht es Halterprüfungen & Haltebewilligungen?
Ich habe einen verletzten Fuchs gefunden, darf ich ihn in eine Klinik bringen?
Darf ich Fische ins WC werfen?
Meine Reinigungskraft hat meine Wellensittiche irrtümlich freigelassen, was kann ich tun?

Allgemeine Fragen und Antworten

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Wie kann bei einem Haltungsmissstand vorgegangen werden?

Haltungsmissstände sind Straftatbestände und müssen angezeigt werden. Melden Sie es bei der Polizei, dem kantonalen Veterinäramt oder Tierarzt.

Tierschutzdelikte werden aufgrund der im Tierschutzgesetz (TSchG) verankerten Straftatbestände geahndet. Der strafrechtliche Tierschutz lässt sich dabei in die beiden Hauptkategorien „Tierquälereien“ (Art. 26 TSchG) und „übrige Widerhandlungen“ (Art. 28 TSchG) unterteilen.

Als Tierquälereien werden nur einige genau umschriebene Tatbestände (Misshandlung, Vernachlässigung, unnötige Überanstrengung, Würdemissachtung, qualvolle oder mutwillige Tötung, Veranstalten quälerischer Tierkämpfe, Durchführen vermeidbarer quälerischer Tierversuche, Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren) qualifiziert. Die meisten anderen Verstösste gegen das Tierschutzrecht gelten als übrige Widerhandlungen. Dazu gehören etwa das Missachten der Haltungsvorschriften, das jeweils vorschriftswidrige Züchten, Transportieren, Schlachten, Durchführen von Tierversuchen und anderen Eingriffen an Tieren sowie das Erzeugen, Züchten, Halten.

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