de-CHen-US
Spendenkonto: IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9
Spenden
Futterkonto
Spenden

Tier und Recht - Fragen und Antworten

Tier und Recht -  Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) beantwortet Fragen von TierhalterInnen, TierfreundInnen und Interessierten leicht verständlich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: info@susyutzinger.ch

In der SUST-Broschüre "Tiere haben Rechte" finden TierfreundInnen das wichtigste zum Schweizer Tierschutzgesetz auf wenigen Seiten verständlich zusammengefasst. Ebenfalls wird das richtige Vorgehen beim Melden von Verstössen gegen das Tierschutzgesetzt beschrieben.

Hunde - Fragen und Antworten

Der Hund meines Nachbarn bellt die ganze Zeit, was kann ich tun?
Mein Hund hat jemanden gebissen, was passiert jetzt?
Mein Vermieter hat mir mündlich die Haltung eines Hundes zugesagt. Nun, nachdem ich meinen Hund bereits 6 Monate habe, wurde mir die Hundehaltung in dieser Liegenschaft schriftlich verboten. Ist das e
Der Hund meines Nachbars ist extrem dick. Ist das Tierquälerei?
Mein Hund wurde in der Hundepension leicht verletzt – wer muss die Tierarztkosten bezahlen?
Ich habe einen Hund in einem abgestellten Auto entdeckt – ist das nicht Tierquälerei?
Der Hund meines Nachbarn ist immer angekettet – ist das legal?
Wie gehe kläre ich ab, in welche Länder ich mit meinem Hund reisen darf? Und ob ich wieder in die Schweiz zurückkomme?
Wie läuft der Import von Hunden ab?
Wie viele Hunde darf ich halten?
Wo beginnt Tierquälerei?
Maulkorb- und Leinenpflicht: Wann gilt was?
Spaziergänge – wie oft und wie lange muss ich mit meinem Hund spazieren gehen?

Katzen - Fragen und Antworten

Meine Katze wurde von einem Hund verletzt, wer trägt die Kosten?
Darf ich die Nachbarskatze füttern?
In unserem Quartier hat es heimatlose Katzen, was kann ich tun?
Die Nachbarskatze ist während des ganzen Tages rausgesperrt und kann nicht ins Haus hinein, während ihre Besitzer bei der Arbeit sind. Es gibt kein Katzentürchen und keinen Unterschlupf für das Tier.

Weitere Tierarten - Fragen und Antworten

Ein Esel lebt mit Pferden – reicht das?
Darf ich ein einzelnes Kaninchen halten?
Reptilien: Braucht es Haltebewilligungen & Gutachten?
Sind Hasen und Kaninchen dasselbe?
Vögel: Braucht es Halterprüfungen & Haltebewilligungen?
Ich habe einen verletzten Fuchs gefunden, darf ich ihn in eine Klinik bringen?
Darf ich Fische ins WC werfen?
Meine Reinigungskraft hat meine Wellensittiche irrtümlich freigelassen, was kann ich tun?

Allgemeine Fragen und Antworten

zurück

Für welche Tiere brauche ich eine Haltebewilligung?

Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) regeln die Haltung und Zucht von Heimtieren und Wildtieren.
Der Halter des Tieres ist für dessen Wohlergehen verantwortlich. Dazu gehört insbesondere, dem Tier eine möglichst angemessene Betreuung und Umgebung zu bieten, damit es seine artspezifischen Bedürfnisse ausleben kann.
Wildtierhaltungen sind oftmals bewilligungspflichtig. Bei Wildtieren besteht ein besonderes Risiko, dass sie durch eine nicht fachgerechte Haltung stark in ihrem Wohlergehen beeinträchtigt werden. Die private Haltung zahlreicher Wildtiere ist nur mit der Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes zulässig. Für welche Wildtiere es eine Haltegenehmigung braucht, wird in der TschV aufgelistet. Dazu gehören unter anderem alle Wild-Säugetiere, mit Ausnahme von einheimischen Insektenfressern und Kleinnagern wie Hamster oder Meerschweinchen. Eine Bewilligung braucht auch, wer Leguane, Chamäleons, Giftschlangen, mehr als drei Meter lange Riesenschlangen oder Fische, die in freier Natur mehr als einen Meter lang werden können, halten möchte. Die Kantone können zudem aus sicherheitspolizeilichen Gründen die Haltung besonders gefährlicher Tiere für genehmigungspflichtig erklären.
Vorausgesetzt werden eine tiergerechte Haltung und eine Unterkunft, die bezüglich der Grösse, den Schutz- und Futterplätzen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Haltegenehmigung kann zudem mit Bedingungen und Auflagen betreffend Tierart, Anzahl Tiere, Haltung, Fütterung, Pflege oder tierärztlichen Betreuung verbunden werden. Weiter muss, wer ein bewilligungspflichtiges Tier hält meist eine Ausbildung absolvieren, deren Umfang davon abhängt, wie anspruchsvoll die Haltung der betreffenden Art ist.

nach oben