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Information publique

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Brochures d'information SUST et campagnes en différentes langues

L'engagement du SUST par oral et écrit
Connaissances spécialisées pour les amateurs d'animaux - gratuitement

Notre savoir-faire et notre longue expérience dans le traitement des animaux de compagnie sont transmis en permanence dans notre série d'informations "Bien-être animal par une action appropriée". Dans nos brochures gratuites, les propriétaires d'animaux de compagnie et les amateurs d'animaux de compagnie trouveront des trucs et astuces importants pour garder, protéger et prendre soin de nos amis à quatre pattes.
 
Le domaine du pilier "information publique" comprend :
 
- Cours à l'Académie SUST
- Conférences publiques
- Relations publiques
- Travaux médiatiques sur les problèmes actuels de bien-être animal dans différents pays
- Distribution gratuite de brochures et dépliants d'information
- Distribution gratuite d'affiches sur le bien-être des animaux
- Campagnes en faveur du bien-être des animaux
- Campagnes scolaires
- Création, impression et distribution de matériel didactique adapté aux enfants dans différentes langues
- La fréquentation scolaire et la distribution de matériel d'apprentissage et d'information dans différents pays et langues
 
Vous pouvez commander gratuitement des brochures et des affiches auprès de SUST dans le WebShop.

Si vous souhaitez vous informer sur toutes les projets de l’Information publique par la SUST, nous vous prions de vous informer sur la version allemande du site web à l'aide d'une extension de traduction de votre navigateur.

 
Les activités de la Fondation Susy Utzinger pour le bien-être animal sont financées exclusivement par des dons et legs (aucun soutien public).

Activités

rétour

Gefährdung der Wolfspopulation in der Schweiz

Wir unterstützen das Referendum: NEIN zum erneut missratenen Jagdgesetz.

 

Das Parlament hat im Dezember 2022 das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) gutgeheissen. Wölfe sollen künftig nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um eventuelle Schäden zu verhüten. Das Parlament hat zudem eine Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen: Jeweils vom 1. September bis am 31. Januar sollen ganze Wolfsfamilien geschossen werden dürfen. Damit wird der Schutz des Wolfes in der Schweiz massiv gelockert und den Kantonen wird ohne klare Vorgabe viel Macht übergeben. Die Gesetzesvorlage ist ein grosser Rückschritt für den Wolf und sie ist nicht vereinbar mit den nationalen und internationalen Tier- und Artenschutzabkommen. Besonders in der heutigen Zeit, wo überall ein grosses Artensterben herrscht, muss alles unternommen werden, um den Artenschutz zu fördern und nicht zu lockern! Deshalb setzen wir uns für den Wolf- und Artenschutz in der Schweiz ein.

CHWOLF, der Wildtierschutz Schweiz, der Verein Wolf Facts, der Verein Avenir Loup Lynx Jura, die Tessiner Gruppo Uomo e Biodiversità, die Wolfdog Association und die neu gegründeten Gruppe Wolfs-Hirten ergreifen das Referendum „Nein zum erneut missratenen Jagdgesetz“. Die SUST unterstützt dieses Referendum.

Alle Informationen sind auf der Website des Referendumskomitees zu finden:

www.nein-zum-jagdgesetz.ch 

 


 

Zusammenfassung des Referendums (Kurzargumentarium):

Keine präventiven und sinnlosen Abschüsse geschützter Tiere

  • Das neue Jagdgesetz (JSG) ist ein Freipass für die Kantone, den Wolfsbestand unkontrolliert zu dezimieren. In Zukunft können Tiere einer geschützten Art getötet werden, die gar keine Schäden angerichtet haben. Es wird erlaubt, ganze Wolfsfamilien abzuschiessen. Das Argument der Menschengefährdung ist unsachlich und rein emotional, da es keine faktische Grundlage hat. Der Mensch passt nicht ins Beuteschema des Wolfes und ist durch diesen grundsätzlich nicht gefährdet.

Gefährdung der Wolfspopulation

  • Das revidierte Jagdgesetz legt weder fest, ab wann eine Wildtierpopulation gefährdet ist, noch wer diese Population resp. deren Gefährdung kontrolliert.

Nicht mit Berner Konvention vereinbar

  • Die massive Lockerung des Wolfsschutzes, wie sie das revidierte Jagdgesetz vorsieht, ist mit der Berner Konvention nicht vereinbar.

Wille des Volkes wird missachtet

  • Der Wille des Volkes, welches eine Lockerung des Schutzes von Wölfen sowie anderer Wildtierarten im September 2020 an der Urne ablehnte, wird mit der Umsetzung des neuen Jagdgesetzes missachtet.

Zum ausführlichen Argumentarium gelangen Sie hier:

ARGUMENTARIUM 

 


 

Die NATUR mit ihrer ARTENVIELFALT ist unsere Lebensgrundlage und somit unser KAPITAL. Diese gilt es MEHR denn JE zu schützen!

Deshalb sagen wir NEIN zum erneut missratenen Jagdgesetz

HELFEN SIE MIT...

...dieses erneut missratene Jagdgesetz zu verhindern und die benötigten 50'000 Unterschriften für das Referendum so rasch wie möglich zu sammeln!

Die Unterschrifts-Faltkarten A5 (für bis zu 5 Unterschriften) auf der Website des Referendumskomitees www.nein-zum-jagdgesetz.ch in Deutsch, französisch und italienisch heruntergeladen und selbst ausgedruckt werden oder per Mail an info@nein-zum-jagdgesetz.ch oder auch bei uns per E-Mail bestellt werden.

Hier geht's zum Download der:

UNTERSCHRIFTENBÖGEN

Wichtiger Hinweis:
Auf einem Unterschriftenbogen dürfen nur stimmberechtigte Personen aus der gleichen politischen Gemeinde unterzeichnen.
Bitte gut leserlich und vollständig ausfüllen. Einsenden direkt an das Referendumskomitee:
Wolfs-Hirten, Nein zum erneut missratenen Jagdgesetz, Kantonsstrasse 29, 7205 Zizers

 

Pays:
  • Suisse
5 piliers:
  • Information publique
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