Angepasstes Einreiseregime seit 25.3. 2022!
Vorübergehend erleichterte Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine!
Alle Informationen über Erleichterungen der tollwutbezogenen Einreisebeschränkungen für Heimtiere aus der Ukraine, gibt es über den Link oben oder direkt auf:
https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/ukraine-krise/
Wer mit seinem Heimtier reist, sollte sich weiter frühzeitig um die Formalitäten kümmern. Wichtig bleibt, dass alle Tiere bei der Ankunft registriert werden und erfasst wird, ob sie gegen Tollwut geimpft sind.
Zahlreiche Menschen befinden sich auf der Flucht aus der Ukraine. Hunde und Katzen, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, dürfen in Ausnahmefällen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind.
Ukrainische Flüchtlinge mit Hunden oder Katzen finden alle aktuellen Bestimmungen und notwendingen Formulare auf:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren.html
Bei beabsichtigter Einreise in die Schweiz müssen Besitzer diese ausgefüllten Formulare an petsukraine@blv.admin.ch senden.
Aufgrund des hohen Seuchenrisikos ist die Einreise mit Geflügel, Huf- und Klauentieren weiterhin verboten. Diese Tierhalter werden gebeten, unverzüglich Kontakt mit den Veterinärbehörden am aktuellen Standort aufzunehmen.
Was sind Heimtiere?
Als Heimtiere gelten folgende Tiere, die ihre Halterin oder ihren Halter oder eine von diesen ermächtigte Person begleiten. Sie müssen dazu in jedem Fall bereits vor der Einreise von der Halterin oder dem Halter persönlich übernommen worden sein.
- Hunde, Katzen, Frettchen
- Hauskaninchen, Nagetiere
- Vögel, ausgenommen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel
- Reptilien und Amphibien
- Zierfische und für Zierzwecke gehaltene Wassertiere
- wirbellose Tiere, ausgenommen Bienen und Krustentiere.
Die Tiere dürfen nicht verkauft oder an neue Halter übergeben werden. Für Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel gelten dabei besondere seuchenpolizeiliche Reisebestimmungen, weil die Gefahr besteht, dass sie Krankheiten einschleppen.