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SUST-Tierfutterabgaben

Ein Jahr Krieg in der Ukraine: Resumée der SUST - hier klicken



Um Geflüchtete mit ihren Tieren zu unterstützen, bietet die SUST kostenlose Futterabgaben und tierärztliche Beratungen an.

Im Rahmen der SUST-Sozialarbeit für Tiere können Flüchtlinge aus der Ukraine bei Futterverteilstellen in der ganzen Schweiz kostenlos Futter erhalten. Diese Futterstellen werden von der SUST beliefert.

TASCH Schaffhausen
Fulachstrasse 84
8200 Schaffhausen
Tel. 052 624 50 80
info.tasch@vjps.ch
www.vjps.ch
Öffnungszeiten: folgen

Wipp Wil SG
Toggenburgerstrasse 82
9500 Wil
Tel. 071 913 53 63
wipp@stadtwil.ch
www.stadtwil.ch/dienststellen/13316

Tiertafel Rheintal, Heerbrugg / A-Treff
Berneckstrasse 219
9435 Heerbrugg
Tel. 071 722 34 55
a-treff@refmittelrheintal.ch
https://refrheintal.ch/a-treff/
Öffnungszeiten: folgen

Tiertafel Rheintal, Altstätten
Kriessernstrasse 18a
9450 Altstätten
Tel. 071 595 01 90
info@maliastiftung.ch
https://maliastiftung.ch/malia-stiftung-tiertafel-rheintal/
Öffnungszeiten: folgen

Fütterbar Herisau
Wiesentalstrasse 1
9100 Herisau
Tel. 076 703 32 61
lilimaus@gmx.ch
www.facebook.com/Tiertafel-Fuetterbar
Öffnungszeiten: folgen

Näpflein füll’ Dich @Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz
Weisslingerstrasse 1
8483 Kollbrunn
Tel. 052 202 69 69
sozialarbeittiere@susyutzinger.ch
www.susyutzinger.ch
Öffnungszeiten: jeden 1. Freitag im Monat von 9.00 – 11.00 Uhr oder auf Anmeldung

Kirchliche Gassenarbeit Biel
Mittelstrasse 5
2502 Biel-Bienne
Tel. 079 313 42 74
team@gassenarbeit-biel.ch
www.gassenarbeit-biel.ch
Öffnungszeiten: bis 3.5.2022 nur auf telefonische Anmeldung

Tiertafel Trubschachen
Bahnhofstrasse 14
3555 Trubschachen
Tel. 079 358 80 67
dorishabegger67@bluewin.ch
Öffnungszeiten: folgen

Verein Tierhärz Thun
Wylergasse 29
3608 Thun
Tel. 079 274 21 31
wen@bluewin.ch
www.annwnthun.ch
Öffnungszeiten: auf telefonische Voranmeldung

Tiertafel Chur
Gäuggelistrasse 1
7000 Chur
Tel. 081 868 84 44
info@chur-plus.ch
www.chur-plus.ch/tiertafelchur
Öffnungszeiten: folgen

Tiertafel Luzern
Hofstrasse 16
6006 Luzern
Tel. 077 441 50 67
info@tiertafel-luzern.ch
Öffnungszeiten: Donnerstag Nachmittag

Kirchl. Gassenarbeit Bern
Sennweg 6
3012 Bern
Tel. 031 312 38 68
mail@gassenarbeit-bern.ch
https://gassenarbeit-bern.ch
Öffnungszeiten: Donnerstag 14 - 16 Uhr
Abgabe: nur Tierfutter, keine Annahmen von Spenden

SUST-Tierarztsprechstunden

Zusätzlich zu den Futterabgaben stehen die SUST-Tierarztsprechstunden der Sozialarbeit für Tiere den Geflüchteten und ihren Tieren kostenlos zur Verfügung. Dies an den Standorten Biel, Schaffhausen, Kollbrunn, Olten, Chur und Wil SG.
 

Hier finden Sie die nächsten Termine für die Tierarzt-Sprechstunden an den Standorten:

  • Biel
  • Chur
  • Wil (SG)
  • Kollbrunn / Winterthur
  • Schaffhausen
  • Olten

Anmeldung via sozialarbeittiere@susyutzinger.ch oder Tel. 052 202 69 69

UNTERKÜNFTE / TIERHEIM

Tiere wollen bei Ihren Besitzern bleiben. Für Flüchtende mit Haustieren gibt es deshalb verschiedene Unterkunftsangebote, in welche das Tier mitgenommen werden darf.

Hier finden Sie Unterkunftsangebote von Privatpersonen, wo Sie Ihr Haustier mitnehmen können:

Die Bestimmungen der Bundesasylzentren sind kantonal geregelt und müssen im Einzelfall abgeklärt werden: 

Sollten Sie nicht gemeinsam mit ihrem Tier untergebracht werden können, kommen die Tiere vielerorts in der Regel zunächst im Tierheim unter. Schweizer Tierheime haben einen sehr hohen Standard und die Tiere können in den meisten Fällen auch besucht werden während des Aufenthalts.

Wie Sie in diesem Video von einem Besuchstag im Tierheim Pfötli sehen.
 
 

Reisen mit Heimtieren

ACHTUNG!: Angepasstes Einreiseregime seit 1.8.2023!

Die vorübergehenden Erleichterungen der Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine wurden per 1. August 2023 aufgehoben.
Seit diesem Datum gelten für Tiere aus der Ukraine wieder die üblichen Einfuhrbedingungen.

Das bedeutet: Jedes neu einreisende Tier muss einen gültigen Tollwut-Titertest vorweisen.
Wer mit seinem Heimtier reist, sollte sich also unbedingt frühzeitig um die Formalitäten kümmern, da es sehr viele veterinärrechtliche Reisebestimmungen zu beachten gilt. Hilfe bietet das online Tool des zuständigen Bundesamtes.

Wichtig: Bitte informieren Sie auch Bekannte, die sich auf der Flucht aus der Ukraine befinden und Hunde und Katzen mitführen, dass die Einreise in die Schweiz nicht mehr möglich ist, wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind.

Alle aktuellen Bestimmungen und notwendigen Formulare finden Sie auf:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren.html
Und unter «Weitere Informationen» auf:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html

Bei der Einreise aus Tollwutrisikoländern gelten weitergehende Auflagen (Bluttest, längere Wartefristen, Einfuhrbewilligung etc.). Stellen Sie sicher, dass die Bedingungen zur Einreise erfüllt sind. Ansonsten droht eine Rückweisung an der Grenze.

 

Weitere Informationen

Die Heimatvertriebenen, die mit ihren vierbeinigen Familienmitgliedern in die Schweiz flüchten, brauchen dringend Unterstützung. Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz hat daher mit den weiteren Tierschutzorganisationen Vier Pfoten, Stiftung für das Tier im Recht und der STVT (Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz) eine Koalition ins Leben gerufen, um ukrainische Geflüchtete und Tiere optimal zu unterstützen. Herzstück ist die digitale Hilfsplattform «SwissHelpForUkrainianPets.ch», wo alle wichtigen Informationen und hilfreichen Unterstützungsangebote zentral gebündelt werden.
 
Hier gelangen Sie zur Webseite: www.swisshelpforukrainianpets.ch/de

 

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