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SUST-Tierfutterabgaben

Ein Jahr Krieg in der Ukraine: Resumée der SUST - hier klicken



Um Geflüchtete mit ihren Tieren zu unterstützen, bietet die SUST kostenlose Futterabgaben und tierärztliche Beratungen an.

Im Rahmen der SUST-Sozialarbeit für Tiere können Flüchtlinge aus der Ukraine bei Futterverteilstellen in der ganzen Schweiz kostenlos Futter erhalten. Diese Futterstellen werden von der SUST beliefert.

TASCH Schaffhausen
Fulachstrasse 84
8200 Schaffhausen
Tel. 052 624 50 80
info.tasch@vjps.ch
www.vjps.ch
Öffnungszeiten: folgen

Wipp Wil SG
Toggenburgerstrasse 82
9500 Wil
Tel. 071 913 53 63
wipp@stadtwil.ch
www.stadtwil.ch/dienststellen/13316

Tiertafel Rheintal, Heerbrugg / A-Treff
Berneckstrasse 219
9435 Heerbrugg
Tel. 071 722 34 55
a-treff@refmittelrheintal.ch
https://refrheintal.ch/a-treff/
Öffnungszeiten: folgen

Tiertafel Rheintal, Altstätten
Kriessernstrasse 18a
9450 Altstätten
Tel. 071 595 01 90
info@maliastiftung.ch
https://maliastiftung.ch/malia-stiftung-tiertafel-rheintal/
Öffnungszeiten: folgen

Fütterbar Herisau
Wiesentalstrasse 1
9100 Herisau
Tel. 076 703 32 61
lilimaus@gmx.ch
www.facebook.com/Tiertafel-Fuetterbar
Öffnungszeiten: folgen

Näpflein füll’ Dich @Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz
Weisslingerstrasse 1
8483 Kollbrunn
Tel. 052 202 69 69
sozialarbeittiere@susyutzinger.ch
www.susyutzinger.ch
Öffnungszeiten: jeden 1. Freitag im Monat von 9.00 – 11.00 Uhr oder auf Anmeldung

Kirchliche Gassenarbeit Biel
Mittelstrasse 5
2502 Biel-Bienne
Tel. 079 313 42 74
team@gassenarbeit-biel.ch
www.gassenarbeit-biel.ch
Öffnungszeiten: bis 3.5.2022 nur auf telefonische Anmeldung

Tiertafel Trubschachen
Bahnhofstrasse 14
3555 Trubschachen
Tel. 079 358 80 67
dorishabegger67@bluewin.ch
Öffnungszeiten: folgen

Verein Tierhärz Thun
Wylergasse 29
3608 Thun
Tel. 079 274 21 31
wen@bluewin.ch
www.annwnthun.ch
Öffnungszeiten: auf telefonische Voranmeldung

Tiertafel Chur
Gäuggelistrasse 1
7000 Chur
Tel. 081 868 84 44
info@chur-plus.ch
www.chur-plus.ch/tiertafelchur
Öffnungszeiten: folgen

Tiertafel Luzern
Hofstrasse 16
6006 Luzern
Tel. 077 441 50 67
info@tiertafel-luzern.ch
Öffnungszeiten: Donnerstag Nachmittag

Kirchl. Gassenarbeit Bern
Sennweg 6
3012 Bern
Tel. 031 312 38 68
mail@gassenarbeit-bern.ch
https://gassenarbeit-bern.ch
Öffnungszeiten: Donnerstag 14 - 16 Uhr
Abgabe: nur Tierfutter, keine Annahmen von Spenden

SUST-Tierarztsprechstunden

Zusätzlich zu den Futterabgaben stehen die SUST-Tierarztsprechstunden der Sozialarbeit für Tiere den Geflüchteten und ihren Tieren kostenlos zur Verfügung. Dies an den Standorten Biel, Schaffhausen, Kollbrunn, Chur und Wil SG.
 
Die nächsten Tierarzt-Sprechstunden finden an den folgenden Daten statt:
Biel: nächste Sprechstunde 25. Januar 2023
Chur: nächste Sprechstunde am 24. Februar 2023
Wil (SG): nächste Sprechstunde - Termin folgt
Kollbrunn / Winterthur: nächste Sprechstunde 28. Februar 2023
Schaffhausen: nächste Sprechstunde 12. Januar 2023
 
Anmeldung via sozialarbeittiere@susyutzinger.ch oder Tel. 052 202 69 69

SUST-Online-Tierschutzmarkt

Auf der Online-Tauschbörse können Privatpersonen und Unternehmen gut erhaltenes und neues Zubehör kostenlos anbieten und sehen unmittelbar, welches Material benötigt bzw. angeboten wird. Anbieter und Suchende tauschen sich direkt miteinander aus. Hier gelangen Sie zum SUST-Online-Tierschutzmarkt.

UNTERKÜNFTE / TIERHEIM

Tiere wollen bei Ihren Besitzern bleiben. Für Flüchtende mit Haustieren gibt es deshalb verschiedene Unterkunftsangebote, in welche das Tier mitgenommen werden darf.

Hier finden Sie Unterkunftsangebote von Privatpersonen, wo Sie Ihr Haustier mitnehmen können:

Die Bestimmungen der Bundesasylzentren sind kantonal geregelt und müssen im Einzelfall abgeklärt werden: 

Sollten Sie nicht gemeinsam mit ihrem Tier untergebracht werden können, kommen die Tiere vielerorts in der Regel zunächst im Tierheim unter. Schweizer Tierheime haben einen sehr hohen Standard und die Tiere können in den meisten Fällen auch besucht werden während des Aufenthalts.

Wie Sie in diesem Video von einem Besuchstag im Tierheim Pfötli sehen.
 
 

Weitere Informationen

Die Heimatvertriebenen, die mit ihren vierbeinigen Familienmitgliedern in die Schweiz flüchten, brauchen dringend Unterstützung. Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz hat daher mit den weiteren Tierschutzorganisationen Vier Pfoten, Stiftung für das Tier im Recht und der STVT (Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz) eine Koalition ins Leben gerufen, um ukrainische Geflüchtete und Tiere optimal zu unterstützen. Herzstück ist die digitale Hilfsplattform «SwissHelpForUkrainianPets.ch», wo alle wichtigen Informationen und hilfreichen Unterstützungsangebote zentral gebündelt werden.
 
Hier gelangen Sie zur Webseite: www.swisshelpforukrainianpets.ch/de

 

Reisen mit Heimtieren

Angepasstes Einreiseregime seit 25.3. 2022!
Vorübergehend erleichterte Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine!

Alle Informationen über Erleichterungen der tollwutbezogenen Einreisebeschränkungen für Heimtiere aus der Ukraine, gibt es über den Link oben oder direkt auf:
https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/ukraine-krise/
Wer mit seinem Heimtier reist, sollte sich weiter frühzeitig um die Formalitäten kümmern. Wichtig bleibt, dass alle Tiere bei der Ankunft registriert werden und erfasst wird, ob sie gegen Tollwut geimpft sind.
Zahlreiche Menschen befinden sich auf der Flucht aus der Ukraine. Hunde und Katzen, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, dürfen in Ausnahmefällen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind.

Ukrainische Flüchtlinge mit Hunden oder Katzen finden alle aktuellen Bestimmungen und notwendingen Formulare auf:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren.html
Bei beabsichtigter Einreise in die Schweiz müssen Besitzer diese ausgefüllten Formulare an petsukraine@blv.admin.ch senden.

Aufgrund des hohen Seuchenrisikos ist die Einreise mit Geflügel, Huf- und Klauentieren weiterhin verboten. Diese Tierhalter werden gebeten, unverzüglich Kontakt mit den Veterinärbehörden am aktuellen Standort aufzunehmen.

Was sind Heimtiere?
Als Heimtiere gelten folgende Tiere, die ihre Halterin oder ihren Halter oder eine von diesen ermächtigte Person begleiten. Sie müssen dazu in jedem Fall bereits vor der Einreise von der Halterin oder dem Halter persönlich übernommen worden sein.
- Hunde, Katzen, Frettchen
- Hauskaninchen, Nagetiere
- Vögel, ausgenommen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel
- Reptilien und Amphibien
- Zierfische und für Zierzwecke gehaltene Wassertiere
- wirbellose Tiere, ausgenommen Bienen und Krustentiere.

Die Tiere dürfen nicht verkauft oder an neue Halter übergeben werden. Für Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel gelten dabei besondere seuchenpolizeiliche Reisebestimmungen, weil die Gefahr besteht, dass sie Krankheiten einschleppen.

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