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Ein Tier aus dem Ausland - richtig und nachhaltig

Viele Tierfreunde wollen einem Hund oder einer Katze aus dem Ausland ein gutes Zuhause bieten. Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz empfiehlt ausdrücklich, ein Tier vor der Übernahme persönlich kennen zu lernen (in der Schweiz oder auch in einem anderen Land) und es mehrere Male zu besuchen.

Oft entscheiden sich die Menschen aber für die Übernahme eines Tieres, das sie noch nie getroffen haben und das von einer Organisation in die Schweiz eingeführt wird. Die einzige Möglichkeit, herauszufinden, welche dieser Organisationen seriös und tierschutzgerecht arbeiten, ist die Transparenz dieser Vereine über ihre Arbeitsweise.

Es ist nicht einfach, seriöse Organisationen zu erkennen. Wir geben Ihnen hier einen Einblick in die wichtigsten Punkte, die erfüllt/angeboten werden müssen. Diese Informationen müssen von der vermittelnden Organisation ohne Aufforderung angegeben / auf der Webseite ausgewiesen werden.

Sollten Sie bereits eine Organisation ins Auge gefasst haben, empfehlen wir Ihnen, hier den Inhalt des entsprechenden Fragebogens oder unserer Recherchen anzuschauen.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail info@susyutzinger.ch

 

INSERAT / KOMMUNIKATION

  • Die Verhaltensbeschreibung ist vollständig und weist auf die Herkunft des Tieres hin (Strasse, Privattier, Tierheimtier, Verschlagstier).
  • Auffällige Verhaltenseigenschaften werden von der vermittelnden Organisation ausdrücklich erwähnt und detailliert beschrieben.
  • Der Verkaufspreis ist aufgeschlüsselt - jeder Kostenpunkt wird mit Angabe der jeweiligen Kosten erwähnt.
  • Die vermittelnde Organisation kommuniziert sachlich, ohne Übertreibungen, ohne emotionalen Druck, keine oder wenige Rechtschreibfehler.
  • Die Korrespondenz erfolgt schriftlich per E-Mail (kein Whatsapp, Telegram, Instagram etc.).

IMPORT

  • Die Tiere werden nicht auf Raststätten, Parkplätzen oder Flughäfen übergeben (in der Schweiz oder ausserhalb).
  • Die Tiere werden nach der Ankunft in der Schweiz in einem Tierheim/einer Pflegestelle der vermittelnden Organisation mit fachkundiger Betreuung untergebracht.
  • Die MitarbeiterInnen im Tierheim / in den Pflegestellen in der Schweiz verfügen über geprüftes Fachwissen zum Thema Tierverhalten Katze/Hund.
  • Der Mikrochip des Tieres wird nach Ankunft in der Schweiz auf die vermittelnde Organisation registriert. Erst nach erfolgreicher Nachkontrolle wird er auf die neuen BesitzerInnen registriert.

VERMITTLUNG

  • Vor der Vermittlung können und müssen Sie das Tier mehrmals, ohne Übernahmedruck, besuchen.
  • Die vermittelnde Organisation gibt an, welche Massnahmen zur Sozialisierung / im Training vorgenommen wurden.
  • Sie erhalten ein vollständiges Gesundheitsdossier des Tieres inkl. detaillierte Informationen über die verabreichten Impfungen und Parasitenbehandlungen und Testresultate.
  • Die Mikrochipnummer ist 15-stellig.
  • Die Impfeinträge enthalten den Impfstoff-Aufkleber, Datum, Stempel und Tierarztsignatur.
  • Die zwingende Vorkontrolle bei Ihnen zuhause (nicht online) wird von einer Fachperson mit geprüften Verhaltensfachwissen Katzen/Hunde anhand eines vorgegebenen Protokolls durchgeführt.
  • Der Vermittlungsvertrag enthält, sofern das Tier aufgrund des Alters noch nicht kastriert wurde, eine Klausel, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt kastriert werden muss.
  • Die Vertragsunterzeichnung erfolgt nach einer Probezeit und erfolgreicher Nachkontrolle.
  • Es werden keine Vorauszahlungen gefordert.

RÜCKNAHME

  • Das Tier darf gemäss Vermittlungsvertrag ausschliesslich, unabhängig des Vermittlungszeitpunktes, an die vermittelnde Organisation zurückgegeben werden. Aber Achtung: Auch wenn die Rücknahmenforderung gesetzlich erlaubt ist,  kommt es dabei darauf an, ob gemäss Vertrag das Eigentum oder nur der Besitz am Tier übergeben wird. Letzteres erscheint aber kaum praktikabel, da für jegliche Entscheidung rund um das Tier die Einwilligung der Eigentümerschaft notwendig wäre. Ferner kann das Eigentum bei der Übergabe vorbehalten werden – dies bedingt allerdings einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister, was ebenfalls realitätsfern ist. Wenn das Eigentum übergeben wird, kann vertraglich aber dennoch festgehalten werden, dass die Tierschutzorganisation ein Vorkaufsrecht beansprucht. Sodann müsste bei einem künftigen Weiterverkauf immer zuerst der Tierschutzorganisation die Möglichkeit gegeben werden, das Tier zurückzukaufen. Zur Absicherung der Einhaltung des Vorkaufsrechts empfiehlt es sich zudem, eine Konventionalstrafe zu vereinbaren. Im Falle einer Schenkung tritt allerdings kein Vorkaufsfall ein und der Vorkaufsberechtigte hat daher auch keine Möglichkeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben. Im Endeffekt kann vertraglich viel gefordert werden, es scheitert aber dann oft an der Durchsetzbarkeit. Wenn ein Tier einmal übergeben worden ist, ist eine Rückforderung nur sehr schwer durchzusetzen.

TRANSPARENZ

  • Die Organisation gibt Mitarbeiter und Freiwillige mit vollem Namen, Funktion und Ausbildung.
  • Die vermittelnde Organisation veröffentlicht jährlich einen Bericht mit detaillierten Angaben zu Vermittlungen, Rücknahmen, Euthanasien, Kastrationen etc. inkl. einer Jahresrechnung.
  • Die vermittelnde Organisation weist die Steuerbefreiung, Handelsbewilligung, Transportbewilligung und TRACES-Registrierung auf der Webseite aus.
  • Die Geschäftstätigkeiten werden von einem externen Aufsichtsorgan geprüft.

NACHHALTIGER TIERSCHUTZ

  • Es werden Tiere ausschliesslich aus einem Land und einem Projekt vermittelt.
  • Die vermittelnde Organisation finanziert fortlaufende Kastrationskampagnen am Herkunftsort der Tiere.
  • Die vermittelnde Organisation unterstützt das Projekt vor Ort bei der Aufklärung, Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und Optimierung der Infrastruktur (nicht in staatlichen Institutionen!).
  • Die vermittelnde Organisation ist nicht gewinnorientiert.

 

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