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Am 27. April 2024 war Welttag der TierärtztInnen

April 2024

Dieses Jahr bereits zum 24igsten Mal!
Auch wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um auf die fantastische Arbeit von VeterinärInnen auf der ganzen Welt aufmerksam zu machen - insbesondere aber natürlich auf die Arbeit unserer SUST-TierärtztInnen und SUST-PartnertierärztInnen.
Wundervolle Menschen, die sich für Tiere in Not einsetzen - aber auch ihr wertvolles Wissen teilen und anderen Fachkräften die Möglichkeit geben, ihr Wissen zu optimieren und verbesserten Tierschutz zu leisten.
Sinnbildlich - und weil all diese hochprofessionellen, wunderbaren Menschen aus der Schweiz, Rumänien, Libanon, Peru, Ungarn, Ukraine, der demokratischen Republik Kongo, Italien, Spanien, Mexiko und vielen anderen Ländern schlicht nicht auf einem Bild Platz finden - feiern wir diesen Tag mit einem Bild vom Tierärzte-Training Bukarest im Juni 2017 mit Dr. Jeffrey Young.
Danke, dass Sie die SUST-Aus- und Weiterbildungen für TierärztInnen unterstützen!
Danke, dass Sie sich für nachhaltigen Tierschutz mit Herz und Verstand engagieren!
Alle Infos auf:
 
Am 27. April 2024 war Welttag der TierärtztInnen

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Die Tierschutzprojekte der SUST werden durch Spenden und Legate finanziert. Die Tierschutzstiftung erhält keine Unterstützung durch die öffentliche Hand.

Steuerbefreiung und Verdankung

Steuerersparnis durch Ihre Spende

Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz ist von den Steuern befreit. Sie können Ihre Zuwendungen (je nach kantonalem Steuergesetz) teilweise oder sogar ganz von der Steuer abziehen. Ihr Beitrag kann sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons – und Gemeindesteuern im Umfang der kantonalen Steuergesetzgebung in Abzug gebracht werden. Am Anfang jedes Jahres erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Steuererklärung über die von Ihnen während des Jahres getätigten Spenden.

Sollten Sie die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz nicht im Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen Ihres Kantons finden, schreiben Sie uns eine Email, wir senden Ihnen das entsprechende Dokument zu.

Auch einige Finanzämter in Deutschland anerkennen Spenden an unsere Stiftung, so dass diese ebenfalls von den Steuern abgezogen werden können.

Verdankung / Steuerbestätigung

Wir verdanken alle Spenden ab CHF 100.- mit einem persönlichen Schreiben. Für Steuer-Abzüge erhalten Sie am Anfang des Jahres eine Spendenbestätigung über sämtliche Spenden, die Sie während des vergangenen Jahres an unsere Stiftung getätigt haben.

Damit wir auch in Zukunft Tierleid mindern können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen.
Mit diesen weiteren Möglichkeiten können Sie uns ebenfalls unterstützen:

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