Seit 2014 ist die PDV in der Schweiz in Kraft – mit dem Ziel den Verkauf von Pelz zu vermindern. Diese wird jedoch selten korrekt umgesetzt: 70% der kontrollierten Geschäfte deklarieren nach wie vor ungenügend oder gar nicht. Stichproben von Behörden, Tierschutzorganisationen und Medien haben ebenfalls gezeigt, dass Konsumenten bei kritischen Fragen zur Pelzproduktion häufig gezielt in die Irre geführt und so zum Kauf animiert werden. [3] Eine Revision der PDV sieht nun vor, die Bezeichnung "Herkunft unbekannt" einzuführen, was bei Produkten wie Eier oder Fleisch undenkbar wäre. Auch die Bezeichnungen "Einzel-" und "Gruppenhaltung" sagen nichts über eine tiergerechte Haltungsform aus.
--> Selbst eine optimal ausgestaltete und umgesetzte Deklarationspflicht könnte nicht verhindern, dass tierquälerisch gewonnene Pelzwaren weiterhin eingeführt und verkauft werden.
Deshalb kann nur ein Pelzimportverbot verhindern, dass tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ihren Weg in Schweizer Läden finden.
https://act.campax.org/petitions/schweiz-pelzfrei
Jeder in die Schweiz importierte, kommerziell gewonnene Pelz erfüllt nach schweizerischem Gesetz den Tatbestand der Tierquälerei. Klicke hier, um mehr zu erfahren und die Petition zu unterschreiben.