Das Parlament hat im Dezember 2022 das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) gutgeheissen. Wölfe sollen künftig nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um eventuelle Schäden zu verhüten. Das Parlament hat zudem eine Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen: Jeweils vom 1. September bis am 31. Januar sollen ganze Wolfsfamilien geschossen werden dürfen. Damit wird der Schutz des Wolfes in der Schweiz massiv gelockert und den Kantonen wird ohne klare Vorgabe viel Macht übergeben. Die Gesetzesvorlage ist ein grosser Rückschritt für den Wolf und sie ist nicht vereinbar mit den nationalen und internationalen Tier- und Artenschutzabkommen. Besonders in der heutigen Zeit, wo überall ein grosses Artensterben herrscht, muss alles unternommen werden, um den Artenschutz zu fördern und nicht zu lockern! Deshalb setzen wir uns für den Wolf- und Artenschutz in der Schweiz ein.
CHWOLF, der Wildtierschutz Schweiz, der Verein Wolf Facts, der Verein Avenir Loup Lynx Jura, die Tessiner Gruppo Uomo e Biodiversità, die Wolfdog Association und die neu gegründeten Gruppe Wolfs-Hirten ergreifen das Referendum „Nein zum erneut missratenen Jagdgesetz“. Die SUST unterstützt dieses Referendum.
Alle Informationen sind auf der Website des Referendumskomitees zu finden:
www.nein-zum-jagdgesetz.ch
Zusammenfassung des Referendums (Kurzargumentarium):
Keine präventiven und sinnlosen Abschüsse geschützter Tiere
- Das neue Jagdgesetz (JSG) ist ein Freipass für die Kantone, den Wolfsbestand unkontrolliert zu dezimieren. In Zukunft können Tiere einer geschützten Art getötet werden, die gar keine Schäden angerichtet haben. Es wird erlaubt, ganze Wolfsfamilien abzuschiessen. Das Argument der Menschengefährdung ist unsachlich und rein emotional, da es keine faktische Grundlage hat. Der Mensch passt nicht ins Beuteschema des Wolfes und ist durch diesen grundsätzlich nicht gefährdet.
Gefährdung der Wolfspopulation
- Das revidierte Jagdgesetz legt weder fest, ab wann eine Wildtierpopulation gefährdet ist, noch wer diese Population resp. deren Gefährdung kontrolliert.
Nicht mit Berner Konvention vereinbar
- Die massive Lockerung des Wolfsschutzes, wie sie das revidierte Jagdgesetz vorsieht, ist mit der Berner Konvention nicht vereinbar.
Wille des Volkes wird missachtet
- Der Wille des Volkes, welches eine Lockerung des Schutzes von Wölfen sowie anderer Wildtierarten im September 2020 an der Urne ablehnte, wird mit der Umsetzung des neuen Jagdgesetzes missachtet.
Zum ausführlichen Argumentarium gelangen Sie hier:
ARGUMENTARIUM
Die NATUR mit ihrer ARTENVIELFALT ist unsere Lebensgrundlage und somit unser KAPITAL. Diese gilt es MEHR denn JE zu schützen!
Deshalb sagen wir NEIN zum erneut missratenen Jagdgesetz
HELFEN SIE MIT...
...dieses erneut missratene Jagdgesetz zu verhindern und die benötigten 50'000 Unterschriften für das Referendum so rasch wie möglich zu sammeln!
Die Unterschrifts-Faltkarten A5 (für bis zu 5 Unterschriften) auf der Website des Referendumskomitees www.nein-zum-jagdgesetz.ch in Deutsch, französisch und italienisch heruntergeladen und selbst ausgedruckt werden oder per Mail an info@nein-zum-jagdgesetz.ch oder auch bei uns per E-Mail bestellt werden.
Hier geht's zum Download der:
UNTERSCHRIFTENBÖGEN
Wichtiger Hinweis:
Auf einem Unterschriftenbogen dürfen nur stimmberechtigte Personen aus der gleichen politischen Gemeinde unterzeichnen.
Bitte gut leserlich und vollständig ausfüllen. Einsenden direkt an das Referendumskomitee:
Wolfs-Hirten, Nein zum erneut missratenen Jagdgesetz, Kantonsstrasse 29, 7205 Zizers